Es gibt verschiedene Immobilienwertvermittlung, die alle Ihre Daseinsberechtigung haben und in verschiedenen Anwendungsszenarien eingesetzt werden. So möchte das Finanzamt bei einer Erbschaft, die Bank bei der Finanzierung und Beleihung die Immobilie je nach Art der Immobilie (Eigennutz- oder Anlageimmobilie) das Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren oder Verkehrswertverfahren ansetzen.
Machen Sie sich keine Sorge, dies sind keine Themen, mit denen Sie sich zeitintensiv auseinandersetzen müssen. Wir haben alles Wesentliche im Blick und können Ihnen gerne Hilfestellung leisten, bspw. bei der Thematik Erbschaftssteuer. Gerne empfehlen wir Ihnen unseren öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter, mit denen wir bereits sehr gute Erfahren sammeln konnten.
Wir raten Ihnen dringend, von Ihrem Makler eine umfassende Marktpreisanalyse einzufordern. Ein solches Dokument kann bereits erste Hinweise auf die Professionalität und Sorgfalt des Maklers geben. Nicht selten werden Sie mit oberflächlich erstellten Dokumenten konfrontiert, die eine fundierte Kaufpreisfindung vermissen lassen – oft ohne jegliche Quellenangaben oder nachvollziehbare Argumentation.
Lassen Sie sich von der Qualität unserer Dienstleistung überzeugen: Wir laden Sie ein, sich anhand einer Beispiel-Immobilienbewertung selbst ein Bild von unserem umfassenden und transparenten Bewertungsprozess zu machen. Zur Immobilienbewertungs Mustervorlage.