Vorbemerkung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden von Main Freiraum Immobilien GbR. Sie bewirken, dass der Vertragsabschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Für Kaufleute im Sinne des HGB gelten sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
§1 Vertraulichkeit
Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung von Main Freiraum Immobilien GbR an Dritte weitergegeben werden. Schuldhafte Zuwiderhandlungen können den Weitergebenden ggf. im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages (Miet- oder Kaufvertrages) zu Schadensersatzzahlungen verpflichten.
§2 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Main Freiraum Immobilien GbR zur Erfüllung seiner Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.
§3 Haftungsbeschränkung
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Veräußerer bzw. Vermieter stamme. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Im Übrigen haftet Main Freiraum Immobilien GbR nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalspflicht. Ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§4 Vertragsabschluss
Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hautvertrages, sofern eine Provision vereinbart wurde und nicht zu gesetzlichen Vorgaben in Widerspruch steht. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet- oder Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Handelt es sich bei dem Hauptvertrag zudem um einen Mietvertrag, ist eine Provision vonseiten des Wohnungssuchenden nur dann zu leisten, wenn Main Freiraum Immobilien GbR ausschließlich wegen des Auftrages des Wohnungssuchenden das Wohnungsangebot eingeholt und eine Provisionspflicht zuvor vereinbart wurde. Ist der Auftrag jedoch vom Vermieter ausgegangen bzw. von diesem ebenfalls gestellt, so kann Main Freiraum Immobilien GbR nur von diesem eine Provision einfordern, sofern entsprechend vorher vereinbart. Sie ist innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Sollte unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen, sowohl die Höhe der Provision, als auch die jeweilige Zahlung des Auftraggebers richtet sich nach dem Standort der Immobilie und der dort ortsüblichen Provision bzw. den Vorgaben des § 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Begrenzung auf zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer), soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist.
§5 Doppeltätigkeit
Main Freiraum Immobilien GbR kann im Hinblick auf Geschäftsbeziehungen, die auf einen Kaufvertragsabschluss abzielen, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig werden. Sollte sich eine Doppeltätigkeit anbahnen, wird der Vertragspartner hierauf gesondert vor Abschluss des jeweiligen Maklervertrages hingewiesen. Main Freiraum Immobilien GbR wird aber niemals gleichzeitig als sogenannter Vermittlungsmakler für beide Seiten tätig. Handelt es sich bei dem Auftrag zudem um ein Miet- bzw. Vermietungsgesuch, ist eine Doppeltätigkeit diesbezüglich von vornherein ganz ausgeschlossen.
§6 Rückfragenklausel
Im Verhältnis zu dem Eigentümer eines Objektes, das uns zur Vermarktung an die Hand gegeben worden, gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigen Hauptvertrages (Kaufvertrag oder Mietvertrag) unter Angaben des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei Main Freiraum Immobilien GbR rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst worden ist.
§7 Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch der Main Freiraum Immobilien GbR besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäfts liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.
§8 Gerichtsstand
Handelt es sich auch bei unserem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, so ist als Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart. Es gilt deutsches Recht.
§9 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll gemäß § 306 Abs. 2 BGB durch die gesetzliche Regelung ersetzt werden, sofern das weitere Festhalten an dem Vertrag keine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellt.
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